Teilnahmebedingungen
Gewinnspiel „Michelin Ready2Win Händler 2023”
23.01.2023 – 31.12.2023

Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA, Michelinstraße 4, 76185 Karlsruhe (im Folgenden „Michelin“) ist Veranstalterin dieses Gewinnspiels.

Michelin hat die caspar company GmbH, Nonnenstieg 9, 20149 Hamburg mit der Durchführung des Gewinnspiels beauftragt.

Kontakt: Gewinnspiel-Hotline: 0 08 00/50 04 00 30
(kostenlos aus dem Fest- und Mobilfunknetz)
E-Mail: michelin@caspar-company.cc

Das Gewinnspiel wird zeitgleich von den jeweils zuständigen Michelin Vertriebsgesellschaften auch in Österreich und der Schweiz veranstaltet. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich zu den jeweiligen Teilnahmebedingungen.

Hier aufgeführt finden Sie die Teilnahmebedingungen, die sich ausschließlich an Händlern mit Sitz in Deutschland richten.

Jeder Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme mittels online Registrierung wie in Ziffer 2. beschrieben mit der Geltung der vorliegenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Der Teilnehmer bestätigt, dass er die für die Teilnahme genannten Voraussetzungen erfüllt.

1. Teilnahmeberechtigung

1.1 Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich Händler, mit Sitz in Deutschland, die während des Zeitraums vom 23.01.2023 – 31.12.2023, mindestens einen MICHELIN Reifen der folgenden Arten

  • VELO (Fahrrad)
  • MOTO (Motorrad, Scooter, Roller)
  • PKW & LLKW (leichte Lastkraftwagen)
in den Zollgrößen von 13'' bis 23'' (lose oder als Komplettrad) – ausgeschlossen sind Erstausrüstungsreifen, Oldtimer- und Rennreifen - („MICHELIN Aktionsreifen“) an Endkunden verkauft haben, die an der Promotion der Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA „Ready2Win 2023“ teilgenommen, d.h. sich vollständig registriert und die Rechnung (Erstkauf) seiner bei dem jeweiligen Händler erworbenen MICHELIN Aktionsreifen auf der Endkundenwebsite www.promotion.michelin.de hochgeladen haben. Endkunden sind natürliche Personen, die den Reifenkauf für deren Eigenbedarf oder in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten vorgenommen haben, soweit der hierzu gehörende Fuhrpark höchstens 5 Fahrzeuge beinhaltet.

1.2 Michelin kann einzelne Händler von der Teilnahme ausschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, (versuchte) Manipulation, etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

Wenn die Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen, können Gewinne auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden. Michelin wird in diesem Fall die Teilnehmer per E-Mail informieren.

Aus dem Ausschluss bei Vorliegen berechtigter Gründe entstehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmer gegenüber Michelin.

1.3 Die mehrfache Teilnahme am Gewinnspiel ist erlaubt.

2. Registrierung und Teilnahme

2.1 Die Registrierung zur Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt pro Händler einmalig auf der Internetseite promotion.michelin.de/handel („Gewinnspielwebsite“) durch

  • das Aufrufen der Gewinnspielwebsite im Zeitraum vom 23.01.2023 – 15.01.2024 bis einschließlich 23:59 Uhr MEZ unter Angabe der folgenden Daten
    • Firmierung des Händlers
    • Geschäftssitz der Firma
    • Ansprechpartner mit Namen und Vorname(n) und E-Mail
    • Festlegung eines individuellen Passwortes
Die Registrierung erfolgt durch den Geschäftsführer*, Inhaber bzw. Vertreter der Geschäftsleitung oder durch einen von der Geschäftsleitung hierzu beauftragten Mitarbeiter. Im letzteren Fall behält sich Michelin vor, jederzeit einen Nachweis über die Vertretungsbefugnis des Mitarbeiters zu verlangen.

2.2 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt nach erfolgreicher Registrierung wie folgt:
  • Jeder Endkunde, der bei der von Michelin an Endkunden gerichteten Promotion „Ready2Win 2023“ vom 23.01.-31.12.2023 teilgenommen, d.h. sich vollständig registriert und die Rechnung (Erstkauf) seiner bei dem jeweiligen Händler erworbenen MICHELIN Aktionsreifen auf der Endkundenwebsite www.promotion.michelin.de hochgeladen hat, löst beim jeweiligen Händler die Zurverfügungstellung eines Händler-Gewinnspiel-Codes aus.
  • Je nach Anzahl der durch den Endkunden registrierten, d.h. durch den Endkunden im Rahmen der von Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA veranstalteten „Ready2Win 2023“ Promotion bei dem jeweiligen Händler erworbenen MICHELIN Aktionsreifen (Erstkauf), für den anschließend eine Rechnung hochgeladen wurde, erhält der Händler zum 01. Tag des darauffolgenden Monats seine Anzahl an Händler-Gewinnspiel-Codes an die von ihm im Zuge der Registrierung angegebene E-Mailadresse gesandt.
  • Um festzustellen, ob den zugesandten Händler-Gewinnspiel-Codes ein Gewinn oder eine Niete zugeteilt ist, müssen diese auf der Gewinnspielwebsite durch den Teilnehmer überprüft werden. Dies muss bis einschließlich 15.01.2024 erfolgen.
2.3 Der Händler stellt sicher, dass die Registrierung seiner Kunden stets freiwillig erfolgt und die Anforderungen der DSGVO gewahrt werden.

3. Gewinnchance

3.1 Jeder vom Endkunden registrierte, d.h. durch den Endkunden im Rahmen der von Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA veranstalteten „Ready2Win 2023“ Promotion bei dem jeweiligen Händler erworbenen MICHELIN Aktionsreifen (Erstkauf), für den anschließend eine Rechnung hochgeladen wurde, stellt eine Gewinnchance für Händler bei diesem Gewinnspiel dar.

Insgesamt stehen in Deutschland, Österreich und der Schweiz gemeinsam über den gesamten Zeitraum hinweg 100 Gewinne bereit.

3.2 Je Händler-Gewinnspiel-Code liegt die Gewinnchance zu Beginn des Gewinnspiels bei 1 zu 20.100

Aufgrund der während des gesamten Zeitraums fortlaufenden Zuteilung von Gewinnchancen erhöht bzw. verringert sich die Gewinnchance je erfolgter Zuteilung von Gewinnchancen in Abhängigkeit davon, ob es sich bei den zugeteilten Gewinnchancen um Gewinne oder „Nieten“ handelte.

4. Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner

4.1 Stimmt der Teilnehmer den Teilnahmebedingungen zu, wird mit Überprüfen des Händler-Gewinnspiel-Codes auf der Gewinnspielwebsite mittels computerbasiertem Zufallsgenerator ermittelt, ob dem Teilnehmer (ein) Gewinn(e) oder (eine) „Niete(n)“ zugeordnet ist/sind. Dies wird dem Teilnehmer sodann unmittelbar auf der Gewinnspielwebsite angezeigt.

Im Falle eines Gewinnes erhält der Teilnehmer zeitgleich zur Gewinnanzeige eine E-Mail zugestellt, in der eine auszufüllende Gewinndeklaration enthalten ist.

4.2 Sollte aus Gründen, die beim Gewinner liegen, dieser nicht per E-Mail erreichbar sein und seinen Gewinn nicht antreten können, so verfällt der Gewinnanspruch sechs Wochen nach Zusendung der Gewinndeklaration per E-Mail.

5. Gewinne

5.1 Alle Teilnehmer haben die Chance, folgenden Preis zu gewinnen

  • 1 von insgesamt 100 Teamevents im Wert von jeweils bis zu 2.000 € (brutto).
Bei einem Gewinn ist der Teilnehmer berechtigt ein im Zeitraum vom 23.01.2023 bis zum 31.03.2024 durchgeführtes Teamevent zur finanziellen Unterstützung im Rahmen des Gewinns durch Michelin einzureichen.

Michelin gewährt dem Gewinner eine Unterstützung für dieses Teamevent in Höhe von bis zu 2.000 € (brutto), wobei Michelin nur die tatsächlich entstanden Kosten des Teamevents bis zu dieser Höhe übernimmt. D.h. es besteht kein Anspruch auf die vollen 2.000 € (brutto). Übersteigen die Kosten für das Teamevent 2.000 € (brutto), trägt der Teilnehmer die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gesamtwert inkl. Mehrwertsteuer und dem Maximalwert des Gewinns.

Voraussetzung für die Ausschüttung der Unterstützung zum Teamevent ist, dass der Gewinner in Form des Geschäftsführers, Inhabers bzw. Vertreter der Geschäftsleitung oder durch einen von der Geschäftsleitung hierzu beauftragten Mitarbeiter

a) die Gewinndeklaration ausgedruckt und vollständig ausgefüllt innerhalb von sechs Wochen ab Eingang der Bestätigungs-E-Mail postalisch (Einschreiben empfohlen) sendet an

caspar company GmbH
Stichwort „Michelin Ready2Win Händler 2023”
Nonnenstieg 9
20149 Hamburg
Deutschland

Dabei ist das Datum des Poststempels maßgeblich.
Die Kosten der Einsendung trägt der Gewinner.

Der Postversand sowie der fristgerechte und vollständige Eingang der ausgefüllten Gewinndeklaration unterliegt ausschließlich der Verantwortung des Gewinners.

b) bis zum 31.12.2024 seine Teamevent Ausgaben (Rechnungen bspw. über Essen und Getränke, Miete von Zelt und Möbel, Entertainment, Musik, Deko, Raummiete etc.) sowie eine Kurzbeschreibung des Events per E-Mail an michelin@caspar-company.cc sendet.

Die Überweisung erfolgt nach vollständiger Einreichung und Überprüfung binnen 14 Tagen. Michelin behält sich vor die Unterstützung des Teamevents nicht zu leisten, soweit das Teamevent nicht den Grundsätzen des Michelin Ethikkodex abrufbar unter www.ethique.michelin.com genügt.

Die Abwicklung bzw. Überweisung erfolgt durch die caspar company GmbH im Auftrag von Michelin.

5.2 Die Gewinne sind nicht übertragbar und nicht umtauschbar.

5.3 Wenn es aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von Michelin liegen, notwendig ist, kann der Gewinn nach Ermessen von Michelin insoweit geändert oder ausgetauscht werden, als ein angemessenes Äquivalent vergeben wird.

5.4 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Gewinnübergabe

Die Gewinnübergabe bzw. Überweisung erfolgt nach vollständiger Einreichung der Gewinndeklaration, der Ausgaben für das Teamevent und einer Kurzbeschreibung dessen sowie Überprüfung dieser an das in der Gewinndeklaration angegebene Firmenkonto. Berechtigt zur Entgegennahme ist ausschließlich der Geschäftsführer, Inhaber bzw. Vertreter der Geschäftsleitung oder einer von der Geschäftsleitung hierzu beauftragte Mitarbeiter. Ergänzend wird geprüft, ob dem ausgeschütteten Händler-Gewinnspiel-Code ein korrekt registrierter MICHELIN Aktionsreifen aus der von Michelin veranstalteten Endkunden Promotion „Ready2Win 2023“ zugrunde lag.

7. Rechtliche Hinweise – Informationen zum Datenschutz

Die Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels. Die im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels erhobenen und verarbeiteten Daten werden bis drei Monate nach Abschluss des Einsendezeitraums gespeichert. Hiervon sind Daten ausgenommen, die als Nachweis im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen darüber hinaus gespeichert werden.

Deren Nutzung ist Michelin Mitarbeitern und/oder von Michelin beauftragten Dienstleistern vorbehalten. Einer dieser Dienstleister hat seinen Sitz in den Vereinigten Staaten. Um ausreichende Sicherheit im Hinblick auf den Datenschutz gewährleisten zu können, sind die von der Europäischen Kommission erlassenen Standarddatenschutzklauseln vereinbart worden. Nähere Informationen darüber erhalten Sie von unserem Datenschutzbeauftragten.

Sie haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung der Sie betreffenden Daten und Sie können die Übertragbarkeit Ihrer Daten verlangen.

Wenn Sie von diesen Rechten Gebrauch machen und Informationen über die Sie betreffenden Daten erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an:

Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA, z.Hd. des Datenschutzbeauftragten, Michelinstrasse 4, 76185 Karlsruhe, datenschutz@michelin.com

Ihr Beschwerderecht können Sie beim Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg oder bei jeder anderen Datenschutzaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem Sie Ihren Sitz haben geltend machen. Weitere Informationen erhalten Sie u.a. unter: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/.

8. Haftung, Abbruch des Gewinnspiels

8.1 Michelin haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme oder vorübergehenden Online-Zugriffsverhinderung auf die Gewinnspielwebsite ergeben, es sei denn, diese sind auf von der Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA zu vertretendes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen.

8.2 Michelin behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu unterbrechen, zu modifizieren oder vollständig abzubrechen. Wichtige Gründe sind insbesondere solche, die den planmäßigen Ablauf und eine ordnungsmäßige Durchführung des Gewinnspiels gefährden.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf die vorliegenden Teilnahmebedingungen ist das deutsche Recht anwendbar unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).

Für sich aus den vorliegenden Teilnahmebedingungen ergebende Streitigkeiten ist Frankfurt/Main als Gerichtsstand vereinbart.