Aktionsbedingungen

Verkaufsaktion im Rahmen der MICHELIN
Frühjahrsaktion 2025 in Deutschland

Voraussetzung für die Teilnahme an der Verkaufsaktion ist die Zustimmung zu diesen Aktionsbedingungen. Durch Absenden der persönlichen Angaben erklärt der*die Teilnehmende, dass er*sie die Aktionsbedingungen akzeptiert.

1. Veranstalter

In Deutschland veranstaltet die Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA, Michelinstr. 4, 76185 Karlsruhe vom 01.02.2025 um 00:00 Uhr MEZ bis 31.05.2025 um 23:59 Uhr MEZ eine Verkaufsaktion im Rahmen der MICHELIN Frühjahrsaktion 2025.

Michelin hat die caspar company GmbH, Nonnenstieg 9, 20149 Hamburg, mit der Durchführung der Aktion beauftragt.
Die Abwicklung und Überweisung der Prämien erfolgt somit durch die caspar company GmbH im Auftrag von Michelin.

Kontakt: michelin@caspar-company.cc


2. Prämie

Alle Aktionsteilnehmer*innen erhalten eine Prämie auf die im Aktionszeitraum bei einem Händler in Deutschland erworbenen Reifen folgender Produktlinien:

  • MICHELIN Landwirtschaft


3. Teilnahme

(1) Teilnehmen darf jede volljährige, natürliche Person, die ihren Reifenkauf bei einem Händler in Deutschland tätigt. Jede Person darf nur im eigenen Namen teilnehmen.

(2) Zur Teilnahme an der Aktion ist erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen und die Daten vollständig sind.

(3) Nicht teilnahmeberechtigt sind die Mitarbeiter der Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA im aktienrechtlichen Sinn verbundener Unternehmen und zur Abwicklung der Sellout-Aktion eingesetzten Dienstleister, sowie deren Angehörige.

(4) Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA kann einzelne Personen von der Teilnahme ausschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. ein Verstoß gegen die Aktionsbedingungen etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Wenn die Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen, können Prämien auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden. Aus dem Ausschluss bei Vorliegen berechtigter Gründe entstehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmer gegenüber Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA.

(5) An der Verkaufsaktion kann zwischen 01.02.2025 um 00:00 Uhr MEZ und 31.05.2025 um 23:59 Uhr MEZ teilgenommen werden. Die Teilnahme ist ausschließlich online möglich unter folgendem Link: promotion.michelin.de/agri/. Eine postalische Teilnahme an der Verkaufsaktion ist ausgeschlossen.


4. Aktionsbedingungen

(1) Jeder Reifenkauf kann nur einmal eingereicht werden. Mehrere Teilnahmen im Aktionszeitraum sind möglich.

(2) Die Reifenprämien erhalten Sie nur für Reifen oder Kompletträder (nicht für Erstausrüstungsware), die Sie in Deutschland im Ersatzgeschäft erworben haben. Die Berechnung und Lieferung der Reifen erfolgt durch den Händler Ihrer Wahl zu den zwischen Ihnen und diesem vereinbarten Preisen.

(3) Das Rechnungsdatum muss innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Aktion vom 01.02.2025 bis 31.05.2025 liegen.

(4) Unvollständige Einsendungen werden nicht berücksichtigt. Aus der Rechnungskopie müssen eindeutig das Reifenprofil und die Dimension hervorgehen (Beispiel: MICHELIN AXIOBIB 2 VF 540/65 R30 158D/155E TL).

(5) Die Auszahlung erfolgt nur an Endkunden.

(6) Die Reifenprämien zzgl. MwSt. werden Ihnen innerhalb von 10 Wochen ab Eingang Ihrer Unterlagen überwiesen.


5. Änderungs- und Beendigungsvorbehalt

(1) Die Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese Bedingungen oder die Aktionsprämien jederzeit zu ändern oder anzupassen.

(2) Die Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA hat das Recht, die Aktion jederzeit nach freiem Ermessen zu beenden oder abzubrechen. Aus einer vorzeitigen Beendigung können die Teilnehmer keine Erfüllungs- oder Schadensersatzansprüche herleiten.


6. Datenschutz

Die Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Aktionsabwicklung sowie – soweit Sie Ihre Einwilligung erteilt haben – zu Werbezwecken. Die im Rahmen der Verkaufsaktion erhobenen und verarbeiteten Daten werden bis zur vollständigen Aktionsabwicklung gespeichert- ggf. zum Zwecke der werblichen Kommunikation erhobene und verarbeitete Daten mindestens 1 Jahr. Hiervon sind Daten ausgenommen, die als Nachweis im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen darüber hinaus gespeichert werden.

Deren Nutzung ist Michelin Mitarbeitern und/oder von Michelin beauftragten Dienstleistern vorbehalten. Einer dieser Dienstleister hat seinen Sitz in den Vereinigten Staaten. Um ausreichende Sicherheit im Hinblick auf den Datenschutz gewährleisten zu können, sind die von der Europäischen Kommission erlassenen Standarddatenschutzklauseln vereinbart worden. Nähere Informationen darüber erhalten Sie von unserem Datenschutzbeauftragten.

Sie haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung der Sie betreffenden Daten und Sie können die Übertragbarkeit Ihrer Daten verlangen.

Wenn Sie von diesen Rechten Gebrauch machen und Informationen über die Sie betreffenden Daten oder die Standarddatenschutzklauseln erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an: Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA, z.Hd. des Datenschutzbeauftragten, Michelinstrasse 4, 76185 Karlsruhe, datenschutz@michelin.com (für Deutschland und Österreich).

Ihr Beschwerderecht können Sie beim Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg oder bei jeder anderen Datenschutzaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem Sie Ihren Sitz haben, geltend machen. Weitere Informationen erhalten Sie u.a. unter: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/.


7. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf die vorliegenden Aktionsbedingungen ist das deutsche Recht anwendbar unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).

Für sich aus den vorliegenden Aktionsbedingungen ergebende Streitigkeiten ist Frankfurt/Main als Gerichtsstand vereinbart.