Teilnahmebedingungen
Cashback Aktion und Gewinnspiel (Reifenkauf in Österreich)
23.01.2023 – 31.12.2023

Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA, Michelinstraße 4, 76185 Karlsruhe (im Folgenden „Michelin“) ist Veranstalterin dieser Cashback Aktion und des Gewinnspiels (zusammen im Folgenden „Promotion Aktion“) für Reifenkäufe in Österreich.

Michelin hat die caspar company GmbH, Nonnenstieg 9, 20149 Hamburg mit der Durchführung der Promotion Aktion beauftragt.

Kontakt: Gewinnspiel-Hotline: 0 08 00/50 04 00 30
(kostenlos aus dem Fest- und Mobilfunknetz)
E-Mail: michelin@caspar-company.cc

Die Promotion Aktion ist eine befristete Aktion, die zeitgleich von den jeweils zuständigen Michelin Vertriebsgesellschaften auch für Reifenkäufe in Deutschland und der Schweiz veranstaltet wird. Die Teilnahme an der Promotion Aktion erfolgt ausschließlich zu den jeweiligen Teilnahmebedingungen.

Hier aufgeführt finden Sie die Teilnahmebedingungen, die sich ausschließlich an Teilnehmer* richten, die MICHELIN Aktionsreifen beim Händler ihrer Wahl in Österreich gekauft haben.

Die Promotion Aktion besteht aus einer Cashback Aktion und einem Gewinnspiel, wobei die Teilnahme an dem Gewinnspiel optional ist. Aufgrund dessen werden nachfolgend die Teilnahmebedingungen für

  • Cashback Aktion (B.) und
  • Gewinnspiel (C.)
unterschieden.
Jeder Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme mittels online Registrierung wie in Ziffer A.2. beschrieben mit der Geltung der vorliegenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Der Teilnehmer bestätigt, dass er die für die Teilnahme genannten Voraussetzungen erfüllt.

A. Allgemeines

1. Teilnahmeberechtigung

1.1 Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben und die während des Zeitraums vom 23.01.2023 – 31.12.2023 („Aktionszeitraum“), mindestens einen MICHELIN Reifen der folgenden Arten

  • VELO (Fahrrad)
  • MOTO (Motorrad, Scooter, Roller)
  • PKW & LLKW (leichte Lastkraftwagen)
in den Zollgrößen von 13'' bis 23'' (lose oder als Komplettrad) - ausgeschlossen sind Erstausrüstungsreifen, Oldtimer- und Rennreifen - („MICHELIN Aktionsreifen“) für deren Eigenbedarf oder in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten beim Händler ihrer Wahl in Österreich erworben haben. Soweit der Kauf in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten erfolgt, ist das nur von der Teilnahme umfasst, wenn der hierzu gehörende Fuhrpark höchstens 5 Fahrzeuge beinhaltet.

1.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind
  • natürliche Personen, die den Reifenkauf in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten vorgenommen haben, soweit der hierzu gehörende Fuhrpark höchstens 5 Fahrzeuge übersteigt, und
  • Mitarbeiter* der Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA und deren Konzernunternehmen sowie Mitarbeiter der an der Konzeption und Umsetzung dieser Promotion Aktion beteiligten Unternehmen, insbesondere Mitarbeiter der caspar company GmbH, und die Angehörigen ersten und zweiten Grades der jeweiligen Mitarbeiter sowie die mit ihnen in eheähnlicher oder häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
1.3 Michelin kann einzelne Personen von der Teilnahme ausschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, (versuchte) Manipulation, etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

Wenn die Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen, können Cashback Codes, Cashback Auszahlungen und Gewinne auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden. Michelin wird in diesem Fall die Teilnehmer per E-Mail informieren.

Aus dem Ausschluss bei Vorliegen berechtigter Gründe entstehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmer gegenüber Michelin.

2. Registrierung und Teilnahme

2.1 Die Registrierung an der Promotion Aktion erfolgt durch

  • das Aufrufen der Internetseite promotion.michelin.at („Aktionswebsite“) im Zeitraum vom 23.01.2023 – 31.12.2023 bis einschließlich 23:59 Uhr MEZ unter Angabe des Vornamens, Nachnamens, der Postadresse, E-Mailadresse und Festlegung eines individuellen Passwortes.
2.2 Die Teilnahme an der Promotion Aktion erfolgt durch
  • Kauf von mindestens einem MICHELIN Aktionsreifen beim Händler der Wahl in Österreich im Aktionszeitraum;
  • Angabe folgender Daten zum Kauf nach erfolgreicher Registrierung auf der Aktionswebsite
    • Kaufdatum
    • PLZ des Händlers
    • Einkaufsstätte / Händlername
    • Zollgröße
    • Reifenanzahl
    • Reifenproduktbezeichnung
und
  • Hochladen des / der Kaufnachweises/e auf der Aktionswebsite im dafür vorgesehenen Feld. Der Kaufnachweis kann ein Kassenbon oder eine (Online)Rechnung sein, auf dem die oben aufgeführten Daten eindeutig ausgewiesen sind. Der Kaufnachweis muss in Form eines deutlich lesbaren Scans bzw. Fotos hochgeladen werden. Die MICHELIN Aktionsreifen müssen auf dem Kaufnachweis eindeutig ausgewiesen sein. Dies gilt auch beim Kauf eines Komplettrades.
Die Kaufnachweise können bis zum Teilnahmeschluss am 31.12.2023 auf der Aktionswebsite hochgeladen werden.

2.3 Sämtliche MICHELIN Aktionsreifen sind von ihrer Verfügbarkeit abhängig.

2.4 Eine Berücksichtigung im Rahmen der Cashback Aktion ist nicht möglich für einen MICHELIN Aktionsreifen, welchen der Kunde an den Händler zurückgibt und für welchen er eine vollständige Rückerstattung erhält. Diese MICHELIN Aktionsreifen sind sodann von der Cashback Aktion ausgeschlossen.

3. Rechtliche Hinweise – Informationen zum Datenschutz

Die Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA und die Michelin Reifenverkaufsgesellschaft mbH erheben und verarbeiten personenbezogene Daten zum Zwecke der Durchführung der Promotion Aktion sowie – soweit hierzu eine Einwilligung erteilt wurde zum Zwecke der werblichen Kommunikation. Die im Rahmen der Durchführung der Promotion Aktion erhobenen und verarbeiteten Daten werden bis drei Monate nach Abschluss des Einsendezeitraums gespeichert - ggf. zum Zwecke der werblichen Kommunikation erhobene und verarbeitete Daten mindestens 1 Jahr. Hiervon sind Daten ausgenommen, die als Nachweis im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen darüber hinaus gespeichert werden.

Deren Nutzung ist Michelin Mitarbeitern und/oder von Michelin beauftragten Dienstleistern vorbehalten. Einer dieser Dienstleister hat seinen Sitz in den Vereinigten Staaten. Um ausreichende Sicherheit im Hinblick auf den Datenschutz gewährleisten zu können, sind die von der Europäischen Kommission erlassenen Standarddatenschutzklauseln vereinbart worden. Nähere Informationen darüber erhalten Sie von unserem Datenschutzbeauftragten.

Sie haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung der Sie betreffenden Daten und Sie können die Übertragbarkeit Ihrer Daten verlangen.

Wenn Sie von diesen Rechten Gebrauch machen und Informationen über die Sie betreffenden Daten erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an:

Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA, z.Hd. des Datenschutzbeauftragten, Michelinstrasse 4, 76185 Karlsruhe, datenschutz@michelin.com

Ihr Beschwerderecht können Sie beim Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg oder bei jeder anderen Datenschutzaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem Sie Ihren Sitz haben geltend machen. Weitere Informationen erhalten Sie u.a. unter: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/.

4. Haftung, Abbruch der Promotion Aktion

4.1 Michelin haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme oder vorübergehenden Online-Zugriffsverhinderung auf die Aktionsseite ergeben, es sei denn, diese sind auf von der Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA zu vertretendes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen.

4.2 Michelin behält sich das Recht vor, die Promotion Aktion jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu unterbrechen, zu modifizieren oder vollständig abzubrechen. Wichtige Gründe sind insbesondere solche, die den planmäßigen Ablauf und eine ordnungsmäßige Durchführung der Promotion Aktion gefährden.

5. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf die vorliegenden Teilnahmebedingungen ist das österreichische Recht anwendbar unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).

Für sich aus den vorliegenden Teilnahmebedingungen ergebende Streitigkeiten ist Wien als Gerichtsstand vereinbart.

B. Cashback Aktion

1. Cashback Codes und Cashback Betrag

1.1 Der Teilnehmer erhält je im Aktionszeitraum gekauften MICHELIN Aktionsreifen einen Cashback Code. Dieser ist hinterlegt mit einem Cashback Betrag in Höhe von

Aktionsreifen Art Zollgröße Cashback
Velo (Fahrrad) alle 5 €
Scooter/Roller alle 10 €
Motorrad alle 15 €
PKW/LLKW bis 17"
ab 18"
10 €
15 €

2. Einlösen der Cashback Codes

2.1 Die Einlösung der Cashback Codes kann wie folgt stattfinden:

a) in bis zu zwei Einlösezüge mit je bis zu vier Cashback Codes (Wert je nach erworbener Reifenart). Das bedeutet bis zu maximal 60 € Cashback je Einlösezug.

oder

b) in einem Einlösezug mit fünf bis zu acht Cashback Codes (Wert je nach erworbener Reifenart). Das bedeutet bis zu maximal 120 € Cashback.

Voraussetzung für die Einlösung des individuellen Cashback Betrages ist ein erneuter Einkauf bei dem Händler der Wahl des Teilnehmers, bei dem auch der Kauf der MICHELIN Aktionsreifen stattgefunden hat. Dabei kann der Teilnehmer aus dem gesamten Händlersortiment wählen, ausgenommen sind Wettbewerbsreifen und Gutscheine. Dieser erneute Einkauf bei dem Händler der Wahl des Teilnehmers muss nach dem Kauf der Aktionsreifen während des Aktionszeitraums binnen zehn Monaten nach Erhalt der Cashback Codes („Einlösezeitraum“) erfolgen.

Der Mindesteinkaufswert bei dem Händler der Wahl des Teilnehmers muss für die Einlösung von

a) bis zu vier Cashback Codes 80 € inkl. MwSt.

b) fünf bis acht Cashback Codes 160 € inkl. MwSt.

betragen.

Wird dabei ein weiterer MICHELIN Aktionsreifen erworben, kann dieser nicht mehr für die Generierung eines weiteren Cashback Codes (auch nicht zur Generierung einer weiteren Gewinnchance) genutzt werden.

2.2 Zur Einlösung muss der Teilnehmer sich, ebenfalls binnen zehn Monaten nach Erhalt der Cashback Codes, erneut auf der Aktionswebsite mit seinen Benutzerdaten anmelden und

  • den/die individuellen Cashback Code(s) zusammen mit dem (zweiten) Kaufnachweis über einen Kauf mit dem erforderlichen Mindesteinkaufswert hochladen und
  • Kontodaten (IBAN/BIC) im dafür vorgesehenen Feld hinterlegen. Der jeweilige Teilnahmeberechtigte muss Inhaber des angegebenen Kontos sein (ausgenommen sind Eheleute, die ein Gemeinschaftskonto nachweisen können) und das Konto muss innerhalb des SEPA-Raums bestehen.
2.3 Die Auszahlung der Cashback Codes und die Überweisung des Cashbacks erfolgt durch die caspar company GmbH im Auftrag von Michelin. Die Prüfung des Cashback Anspruchs sowie die Auszahlung des Cashback Betrages kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.

2.4 Die Cashback Codes sind nicht übertragbar und nicht umtauschbar. Der Weiterverkauf ist nicht erlaubt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

C. Gewinnspiel

Jeder Teilnehmer an der Cash Back Aktion hat die Möglichkeit, nach erfolgreicher Registrierung für die Promotion Aktion auch der Teilnahme am Gewinnspiel zuzustimmen.

1. Gewinnchance

1.1 Pro während des Aktionszeitraums gekauftem MICHELIN Aktionsreifen und im Rahmen der Cashback Aktion dafür hochgeladenen Kaufnachweises, erhält der Teilnehmer eine Gewinnchance für je einen Gewinn. Im Rahmen der Cashback Code Einlösung gekaufte MICHELIN Aktionsreifen, generieren keine Gewinnchance. Insgesamt stehen in Deutschland, Österreich und der Schweiz gemeinsam über den gesamten Aktionszeitraum hinweg 111 Gewinne unterschiedlicher Art bereit. 1.2 Je gekauftem MICHELIN Aktionsreifen liegt die Gewinnchance zu Beginn der Promotion Aktion bei 1 zu 18.153. Aufgrund der während des gesamten Aktionszeitraums fortlaufenden Zuteilung von Gewinnchancen erhöht bzw. verringert sich die Gewinnchance je erfolgter Zuteilung von Gewinnchancen in Abhängigkeit davon, ob es sich bei den zugeteilten Gewinnchancen um Gewinne oder „Nieten“ handelte. 1.3 Die Gewinnchance in Form eines Glückscodes ist einzulösen bis einschließlich 31.12.2023.

2. Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner

2.1 Stimmt der Teilnehmer der Teilnahme am Gewinnspiel zu, wird nach dem erfolgreichen Hochladen des Kaufnachweises (Ziffer A. 2.1 und Ziffer A. 2.2) mittels computerbasiertem Zufallsgenerator ermittelt, ob dem Teilnehmer (ein) Gewinn(e) oder (eine) „Niete(n)“ zugeordnet ist/sind. Dies wird dem Teilnehmer sodann unmittelbar auf der Aktionswebsite angezeigt.

Im Falle eines Gewinnes erhält der Teilnehmer zeitgleich zur Gewinnanzeige eine E-Mail zugestellt, in der eine auszufüllende Gewinndeklaration enthalten ist.

2.2 Sollte aus Gründen, die beim Gewinner liegen, dieser nicht per E-Mail erreichbar sein und seinen Gewinn nicht antreten können, so verfällt der Gewinnanspruch sechs Wochen nach Zusendung der Gewinndeklaration per E-Mail.

3. Gewinne

3.1 Die 111 Gewinne verteilen sich auf folgende Gewinnstufen, alle Gewinnwerte verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer:

Stufe 1: 1x Rolling Home im Wert von 100.000 €
Stufe 2: 10x Auto im Wert von 50.000 €
Stufe 3: 30x Motorrad im Wert von 20.000 €
Stufe 4: 30x Experience Reise im Wert von 15.000 €
Stufe 5: 40x E-Bike im Wert von 4.000 €
oder

eine Barauszahlung (per Überweisung) in Höhe der in der jeweiligen Gewinnstufe ausgewiesenen Werte.

Bei einem Gewinn hat der Teilnehmer die Wahl zwischen den beiden Möglichkeiten.

Sollte der Teilnehmer als Gewinn ein Fahrzeug wählen, ist dieser berechtigt sein Wunschfahrzeug individuell einschließlich etwaiger mit dem Fahrzeugkauf bzw. der -zulassung verbundener Leistungen (z.B. Überführung, Werksabholung, Wunschnummernschild, Fahrzeugzulassung) bis zu dem Gesamtwert der jeweiligen Gewinnstufe inkl. Mehrwertsteuer, bei einem Händler seiner Wahl in Österreich zu konfigurieren. Sollte das konfigurierte Fahrzeug und / oder die mit dem Fahrzeugkauf bzw. der -zulassung verbundenen Leistungen den Gewinnwert der jeweiligen Gewinnstufe inkl. Mehrwertsteuer übersteigen, trägt der Teilnehmer die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gesamtwert inkl. Mehrwertsteuer und dem Wert der gewonnenen Gewinnstufe.

Sollte der Teilnehmer eine Experience Reise der Stufe 4 gewinnen, ist dieser berechtigt eine Abenteuer-Reise individuell zu konfigurieren. Die Abenteuer-Reise kann im Rahmen des Gewinnbudgets alles nach Wunsch des Gewinners umfassen- sei es das Besteigen eines hohen Berges oder eine Weltumsegelung oder gar eine ganze Weltreise. Die Reise muss bis zum 31.12.2024 gebucht werden.

Der Gewinner der Gewinnstufe 4 kann ebenso eine Barauszahlung wählen.

Die Abwicklung und Gewinnübergabe bzw. Überweisung erfolgt durch die caspar company GmbH im Auftrag von Michelin.

3.2 Die Gewinne sind nicht übertragbar und nicht umtauschbar.

3.3 Wenn es aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von Michelin liegen, notwendig ist, kann der Gewinn nach Ermessen von Michelin insoweit geändert oder ausgetauscht werden, als ein angemessenes Äquivalent vergeben wird.

3.4 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

4. Rücksendung der ausgefüllten Gewinndeklaration einschl. Kaufnachweis und Identifikationsnachweis

4.1 Die Gewinndeklaration muss von den Gewinnern ausgedruckt und vollständig ausgefüllt werden und mit dem originalen Kaufnachweis für den Kauf des/der MICHELIN Aktionsreifen(s), sowie einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, innerhalb von sechs Wochen ab Eingang der Bestätigungs-E-Mail postalisch (Einschreiben empfohlen) gesendet werden an

caspar company GmbH
Stichwort „Michelin Promotion 2023“
Nonnenstieg 9
20149 Hamburg
Deutschland

Dabei ist das Datum des Poststempels maßgeblich.

Die Kosten der Einsendung trägt der Gewinner.

4.2 Der Postversand sowie der fristgerechte und vollständige Eingang der ausgefüllten Gewinndeklaration, des originalen Kaufnachweises und der Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, unter der in Ziffer C.4.1 genannten Anschrift unterliegen ausschließlich der Verantwortung des Käufers.

5. Gewinnübergabe

Die Gewinnübergabe erfolgt nach Prüfung der ausgefüllten Gewinndeklaration, des originalen Kaufnachweises für den Kauf des/der MICHELIN Aktionsreifen(s) und der Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. Die Übergabe wird mit dem Gewinner individuell vereinbart. Hat der Teilnehmer als Gewinn keine Barauszahlung gewählt, ist Voraussetzung für die Gewinnübergabe die individuelle Abstimmung zu dem vom Teilnehmer gem. Ziffer C.3.1 konfigurierten Fahrzeug bzw. der Reise.