Teilnahme­bedingungen

Michelin Suisse SA, Route Jo Siffert 36, 1762 Givisiez (im Folgenden „Michelin“) ist Veranstalter/-in dieser Promotion.

Michelin hat die caspar company GmbH, Nonnenstieg 9, 20149 Hamburg mit der Durchführung der Promotion beauftragt.

Kontakt: Promotion-Hotline: 0 08 00/50 04 00 30 (kostenlos aus dem Fest- und Mobilfunknetz)
E-Mail: michelin@caspar-company.cc

Die Promotion wird zeitgleich von den jeweils zuständigen Michelin Vertriebsgesellschaften auch in Österreich, Deutschland und Liechtenstein veranstaltet. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich zu den aktuell geltenden Teilnahmebedingungen.

Hier aufgeführt finden Sie die Teilnahmebedingungen, die sich ausschließlich an Händlern mit Sitz in der Schweiz richten.

Jeder Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme mittels online Registrierung wie in Ziffer 2. beschrieben mit der Geltung der vorliegenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Der Teilnehmer bestätigt darüber hinaus, dass er die für die Teilnahme genannten Voraussetzungen erfüllt.


1. Teilnahmeberechtigung

1.1 Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich Händler, mit Sitz in der Schweiz und mit einer Geschäftsbeziehung zu Michelin die während des Zeitraums vom 01.01.2025 – 31.12.2025, mindestens 40 MICHELIN Reifen der folgenden Arten

  • MOTO (Motorrad, Scooter, Roller)
  • PKW & LLKW (leichte Lastkraftwagen)
in den Zollgrößen von 12'' bis 23'' (lose oder als Komplettrad) – ausgeschlossen sind Erstausrüstungsreifen, Oldtimer- und Rennreifen - an Endkunden verkauft haben, die an der Promotion der Michelin Suisse SA „MICHELIN PROMOTION 2025“ teilgenommen, d.h. sich vollständig registriert und die Rechnung (Erstkauf) seiner bei dem jeweiligen Händler erworbenen MICHELIN Aktionsreifen auf der Endkundenwebsite michelin.ch/promotion hochgeladen haben („MICHELIN Aktionsreifen“). Endkunden sind natürliche Personen, die den Reifenkauf für deren Eigenbedarf oder in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten vorgenommen haben, soweit der hierzu gehörende Fuhrpark höchstens 5 Fahrzeuge beinhaltet. Werden weniger als 40 Reifen verkauft, besteht kein Anspruch auf eine Prämien-Auszahlung.

1.2 Michelin kann einzelne Händler von der Teilnahme ausschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, (versuchte) Manipulation, etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

Wenn die Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen, können Prämien auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden. Michelin wird in diesem Fall die Teilnehmer per E-Mail informieren.

Aus dem Ausschluss bei Vorliegen berechtigter Gründe entstehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmer gegenüber Michelin.

1.3 Die mehrfache Teilnahme an der Promotion ist erlaubt.


2. Registrierung und Teilnahme

2.1 Die Registrierung zur Teilnahme an der Promotion erfolgt pro Händler einmalig auf der Internetseite promotion.michelin.ch/handel2025(„Promotionwebsite“) durch

  • das Aufrufen der Promotionswebsite im Zeitraum vom 01.01.2025 – 15.01.2025 bis einschließlich 23:59 Uhr MEZ unter Angabe der folgenden Daten
    • Michelin Kundennummer
    • Angaben zur Zugehörigkeit eines Netzwerkes
    • Firmierung des Händlers
    • Geschäftssitz der Firma
    • Ansprechpartner mit Namen und Vorname(n) und E-Mail
    • Festlegung eines individuellen Passwortes

Die Registrierung erfolgt durch den Geschäftsführer *, Inhaber bzw. Vertreter der Geschäftsleitung oder durch einen von der Geschäftsleitung hierzu beauftragten Mitarbeiter. Im letzteren Fall behält sich Michelin vor, jederzeit einen Nachweis über die Vertretungsbefugnis des Mitarbeiters zu verlangen.

2.2 Die Teilnahme an der Promotion erfolgt nach erfolgreicher Registrierung wie folgt:

  • Jeder Endkunde, der bei der von Michelin an Endkunden gerichteten Promotion „MICHELIN PROMOTION 2025“ vom 01.01.- 31.12.2025 teilgenommen, d.h. sich vollständig registriert und die Rechnung seiner bei dem jeweiligen Händler erworbenen MICHELIN Aktionsreifen auf der Endkundenwebsite michelin.ch/promotion hochgeladen hat, löst beim jeweiligen Händler die Zurverfügungstellung einer Prämie aus.
  • Je nach Anzahl der durch den Endkunden registrierten, d.h. durch den Endkunden im Rahmen der von Michelin Suisse SA veranstalteten „MICHELIN PROMOTION 2025“ Promotion bei dem jeweiligen Händler erworbenen MICHELIN Aktionsreifen für den anschließend eine Rechnung hochgeladen wurde, erhält der Händler zum 01.Tag des darauffolgenden Monats folgende Prämien:
    • Scooter/ Roller Reifen: Wertgutschrift in Höhe von 0,50 CHF
    • PKW / LLKW bis einschließlich 17`` Reifen: Wertgutschrift in Höhe von 1,00 CHF
    • PKW / LLKW 18``und größer sowie Motorrad Reifen: Wertgutschrift in Höhe von 2,00 CHF
  • Der Händler kann jederzeit sein Händler Aktionskonto einsehen, um seinen aktuellen Prämienstand zu prüfen.
  • Die Ausschüttung der Prämien (in kumulierter Höhe) erfolgt zum 15.01.2026 (mit den erfassten Aktionsreifen zum 31.12.2025) nach Wahl des Händlers per E-Mail an die bei der Registrierung auf der Promotionswebsite hinterlegte E-Mail - Adresse in Form von REKA-Checks. Die Gutscheinwerte betragen 10 CHF, 20 CHF, 50 CHF und 100 CHF.
  • Voraussetzung der Auszahlung ist der Einkauf der unter 1. genannten Reifenmenge von mindestens 40 Reifen. Der Einlösung liegen die Bedingungen von REKA zugrunde.

2.3 Der Händler stellt sicher, dass die Registrierung seiner Kunden stets freiwillig erfolgt und die Anforderungen der DSGVO gewahrt werden.

2.4 Die Gesamtsumme der Ausschüttung in dieser Aktion unterliegt einer Deckelung von 80.000 EUR. Bei Erreichen des Deckelungsbetrags innerhalb des Jahres, wird Michelin alle zu diesem Zeitpunkt registrierten Teilnehmer darüber informieren unter Berücksichtigung des bis zu diesem Zeitpunkt erreichten Prämienwertes. Die bis dahin erreichten Prämien werden nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen ausgezahlt.


3.Rechtliche Hinweise – Informationen zum Datenschutz

Die Michelin Suisse SA erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Durchführung der Promotion. Die im Rahmen der Durchführung der Promotion erhobenen und verarbeiteten Daten werden bis drei Monate nach Abschluss des Einsendezeitraums gespeichert. Hiervon sind Daten ausgenommen, die als Nachweis im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen darüber hinaus gespeichert werden.

Deren Nutzung ist Michelin Mitarbeitern und/ oder von Michelin beauftragten Dienstleistern vorbehalten. Einer dieser Dienstleister hat seinen Sitz in den Vereinigten Staaten. Um ausreichende Sicherheit im Hinblick auf den Datenschutz gewährleisten zu können, sind die von der Europäischen Kommission erlassenen Standarddatenschutzklauseln vereinbart worden. Nähere Informationen darüber erhalten Sie von unserem Datenschutzbeauftragten.

Sie haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung der Sie betreffenden Daten und Sie können die Übertragbarkeit Ihrer Daten verlangen.

Wenn Sie von diesen Rechten Gebrauch machen und Informationen über die Sie betreffenden Daten erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an:

Michelin Suisse SA, Route Jo Siffert 36, 1762 Givisiez, datenschutz@michelin.com

Ihr Beschwerderecht können Sie beim Zivilgericht in Fribourg oder bei dem Zivilgericht, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist, geltend machen. Weitere Informationen erhalten Sie vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/der-edoeb/auftrag.html.


4.Haftung, Abbruch der Promotion

4.1 Michelin haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme oder vorübergehenden Online - Zugriffsverhinderung auf die Promotionswebsite ergeben, es sei denn, diese sind auf von der Michelin Suisse SA zu vertretendes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen.

4.2 Michelin behält sich das Recht vor, die Promotion jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu unterbrechen, zu modifizieren oder vollständig abzubrechen. Wichtige Gründe sind insbesondere solche, die den planmäßigen Ablauf und eine ordnungsmäßige Durchführung der Promotion gefährden.


5.Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf die vorliegenden Teilnahmebedingungen ist das deutsche Recht anwendbar unter Ausschluss des UN Kaufrechts(CISG).

Für sich aus den vorliegenden Teilnahmebedingungen ergebende Streitigkeiten ist Givisiez als Gerichtsstand vereinbart.