FAQ

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen. Weitere ausführliche Informationen finden Sie in den Teilnahmebedingungen.

A. Allgemeines zur Teilnahme und Teilnahmeberechtigung

  • Die Zufriedenheitsgarantie ist eine befristete Aktion, die innerhalb des Zeitraums vom 01.04.2024 – 31.07.2024 in Deutschland stattfindet. Zeitgleich wird die Aktion auch in Österreich und der Schweiz veranstaltet.
  • Das Hochladen der Nachweise über den Kauf, die Montage und die Demontage eines MICHELIN Aktionsreifensatzes auf der Aktionswebsite ist vom 01.04.2024 – 30.08.2024 bis 23:59 Uhr MEZ möglich.

  • Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben und die während des Zeitraums vom 01.04.2024 – 31.07.2024 („Aktionszeitraum“), einen Satz der folgenden MICHELIN Reifen („MICHELIN Aktionsreifen“):
    • MICHELIN Anakee Road
    • MICHELIN Power 6
    • MICHELIN Power GP2
    für den Eigenbedarf bei einem stationären oder Online-Händler ihrer Wahl in Deutschland erworben haben.
  • Diese Aktionsreifen müssen beim selben Händler oder derselben Reifenwerkstatt demontiert werden, bei dem/der sie auch montiert wurden. Die Montage & Demontage muss nicht bei dem Händler erfolgen, bei dem der Kauf des Aktionsreifensatzes erfolgte.
  • Jede natürliche Person ist zur Einreichung eines Garantiefalls (= 1 Aktionsreifensatz) berechtigt.

Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA, Michelinstraße 4, 76185 Karlsruhe (im Folgenden „Michelin“) ist Veranstalterin dieser Zufriedenheitsgarantie-Aktion (nachstehend „Aktion“ genannt) für Motorrad-Reifenkäufe in Deutschland.

Michelin hat die caspar company GmbH, Nonnenstieg 9, 20149 Hamburg mit der Durchführung der Aktion beauftragt.
Die Abwicklung und Gewinnübergabe bzw. Überweisung erfolgt somit durch die caspar company GmbH im Auftrag von Michelin.

Kontakt: michelin@caspar-company.cc

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind

  • Mitarbeitende der Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA und deren Konzernunternehmen sowie Mitarbeitende der an der Konzeption und Umsetzung dieser Aktion beteiligten Unternehmen, insbesondere Mitarbeitende der caspar company GmbH, und die Angehörigen ersten und zweiten Grades der jeweiligen Mitarbeitenden sowie die mit ihnen in eheähnlicher oder häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
  • Personen, die bereits einmal innerhalb des Aktionszeitraums erfolgreich an der Zufriedenheitsgarantie teilgenommen haben. Diese dürfen nicht noch einmal an der Aktion teilnehmen. Die Aktion ist auf einen Garantiefall, gleich bedeutsam mit einem Aktionsreifensatz / zwei Aktionsreifen, pro Person begrenzt.
  • Aktionsreifen, die nicht beim gleichen Händler demontiert wurden, bei dem sie montiert wurden
  • Fälle von Vandalismus, Unfallschäden, Einfahrschäden und unsachgemäße Handhabung sowie Reifen, die auf der Rennstrecke gefahren wurden.
  • Die Garantie gilt nicht für Neufahrzeuge, die mit den in der Garantie abgedeckten Reifen bestellt werden.

  • Die Teilnahme an der Aktion erfolgt durch:
    Einen Kauf von einem Satz MICHELIN Aktionsreifen (Vorder- und Hinterreifen) beim Händler der Wahl (auch online) in Deutschland im Aktionszeitraum;

    Und der Angabe folgender Daten zum Kauf auf der Aktionswebsite michelin.de/motorrad-zufriedenheitsgarantie

    Angaben zur eigenen Person:
    • Name & Vorname des Käufers
    • E-Mail Adresse
    • IBAN und BIC zur Rückerstattung der Kosten
  • Angaben zum Reifen & Händler, bei dem die Reifen montiert/demontiert wurden:
    • Einkaufsstätte / Händlername
    • Adresse des Händlers (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt, Land)
    • E-Mail Adresse Händler
    • Kaufdatum
    • Reifenprofil und -dimension
    • Grund der Rückgabe
  • Als Nachweis dient das Hochladen des Kaufnachweises, der Montagerechnung und der Demontagerechnung auf der Aktionswebsite im dafür vorgesehenen Feld. Der Kaufnachweis kann ein Kassenbon oder eine (Online-)Rechnung sein, auf dem die oben aufgeführten Daten übereinstimmend und eindeutig ausgewiesen sind. Die MICHELIN Aktionsreifen müssen auf dem Kaufnachweis eindeutig ausgewiesen sein. Der Kaufnachweis muss in Form eines deutlich lesbaren Scans bzw. Fotos hochgeladen werden. Die Rechnungen müssen vollständig und mit einer klaren Rechnungsnummer gekennzeichnet sein. Andernfalls gilt die Rechnung als nichtig. Eine Kaufrechnung, die sowohl Kauf als auch Montage der Reifen abbildet, ist zulässig.
  • Die Kaufnachweise können bis zum Teilnahmeschluss am 30.08.2024 auf der Aktionswebsite hochgeladen werden.

Die Teilnahme an der Zufriedenheitsgarantie ist auf einen Aktionsreifensatz pro Person beschränkt.

Alle im Handel erhältlichen Dimensionen des MICHELIN Anakee Road, MICHELIN Power 6 und MICHELIN Power GP2.

Bei einem stationären oder Online-Händler Ihrer Wahl in ganz Deutschland.

Sie können die Reifen entweder bei dem Händler montieren und demontieren lassen, bei dem Sie die Reifen erworben haben. Sie können aber auch eine andere Werkstatt oder einen anderen Händler für die Montage und Demontage aufsuchen – wichtig ist, dass die Montage und Demontage bei ein und demselben Händler oder Werkstattbetrieb durchgeführt wird.

Nein, die Reifen gehen nach der Demontage zurück in das Eigentum der Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA.

per E-Mail: michelin@caspar-company.cc

Kontaktformular auf der Aktionswebseite ausfüllen und folgende Daten eingeben:

  • Ihre E-Mail-Adresse
  • Um welche Fragestellung handelt es sich?
  • Wir überprüfen die Angelegenheit und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Hier gelangen Sie direkt zum Teilnahmeformular. Dort müssen die persönlichen Daten Feld für Feld eingegeben werden. Am besten wechseln Sie, nachdem Sie ein Feld ausgefüllt haben, mit der Tabulator-Taste (Pfeiltaste links vom „Q“) oder mit der Computermaus zum nächsten freien Feld. Etwaige Fehlermeldungen dürften dann automatisch verschwinden.

Dann bitte die Teilnahmebedingungen per Klick ins Kästchenfeld akzeptieren und auf Teilnahme klicken. Wenn die Teilnahme erfolgreich verläuft, erscheint eine Danke-Seite.

Sollte Ihre Teilnahme nach wie vor nicht funktionieren, könnte es an einer veralteten Browser-Version liegen. Daher möchten wir Ihnen noch den Tipp geben, es gegebenenfalls von einem anderen Rechner auszuprobieren, Ihren Browser zu aktualisieren oder einen anderen Browser zu installieren (siehe unten: „Der verwendete Browser ist älter (älter als 2 Jahre) oder es gibt ein Problem bei der Darstellung der Website?“)

B. Informationen zur Rückerstattung

Ja, Sie erhalten bei erfolgreicher Prüfung den kompletten Betrag über Kauf, Montage und Demontage inkl. Wuchten, Ein-/Ausbau und MwSt. auf Ihr Konto zurückerstattet.

Nach Absenden des ausgefüllten Formulars erhalten Sie binnen 7 Tagen eine Rückmeldung darüber, ob der Garantieantrag abgelehnt, unvollständig oder angenommen ist:

  1. Bei Ablehnung des Antrags wurde nach der Prüfung der Unterlagen festgestellt, dass Sie aufgrund der Ausschlusskriterien nicht teilnahmeberechtigt sind.
  2. Bei Unvollständigkeit des Antrags werden Sie darüber informiert und um Nachreichung der entsprechenden Unterlagen gebeten.
  3. Bei Bestätigung des Antrags wurde nach der Prüfung der Unterlagen festgestellt, dass diese vollständig sind und zur Teilnahme berechtigen, insofern bei der Prüfung der Garantiereifen kein Ausschluss festgestellt wird.

Sollten alle Unterlagen vollständig sein und Sie darüber einen positiven Bescheid erhalten (siehe c)), werden Sie innerhalb von 30 Tagen ab diesem Zeitpunkt ihr Geld zurückerhalten, insofern bei der Reifenprüfung keine Ausschlusskriterien festgestellt wurden (siehe „Wann kann ich an der Garantie nicht teilnehmen?“).

Nein, bitte bewahren Sie die Originalbelege nach dem Absenden noch auf, bis der Garantiefall vollständig abgewickelt wurde.

C. INFORMATIONEN FÜR HÄNDLER

Wenn ein Kunde zu Ihnen kommt, um die Reifen im Rahmen der Michelin Zufriedenheitsgarantie zu demontieren, führen Sie wie gewohnt die Demontage des teilnehmenden Michelin Reifensatzes (MICHELIN Road 6, MICHELIN Power GP2, MICHELIN Anakee Road) vor.

Bitte entsorgen Sie die Reifen nicht! Michelin kümmert sich vollständig um die Abholung der Reifen bei Ihnen, denn die Reifen gehen im Falle eines Garantiefalls in das Eigentum der Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA über. Sie erhalten für die Abholung eine Mail, in der alle weiteren Informationen enthalten sind.

Wir bitten Sie daher, die Reifen bei Ihnen zu lagern, bis eine von uns beauftragte Spedition die Reifen abholt.

Sie müssen außer der Aufbewahrung der Reifen bis zur Abholung nichts weiter beachten oder tun. Michelin und ein von Michelin beauftragter Dienstleister kümmert sich gänzlich um den Prozess und die Abwicklung der Rückerstattung sowie jegliche Kommunikation. Bei Fragen können Sie sich jederzeit über das Kontaktformular bei uns melden.